23.10.2019, 09:12
super danke hat mir sehr geholfen - habe jetzt wirklich mein altes Gehalt einfach auf Stunden untergerechnet ohne ALL-IN :-) ist durchgegangen.
In der Elternteilzeit hat man ja die Möglichkeit 1* bis zum 7. LJ des Kindes die Stunden zu ändern. Kann man in der 1. Vereinbarung mit der Firma irgendwie vertraglich festhalten dass man dies für ein weiteres Mal gewährt wird (zugesichert wird)? Mein Chef ist drauf eingegangen nur muss ich das aufsetzen. Wir haben im Moment große Einsparungsmaßnahmen in der Firma und daher könnte ich dann ev. nicht mal später von 16,5 auf 25 und dann auf das ET Max aufstocken wenn es die Firma nicht zulässt und ich möchte das lieber langsam damit es mir nicht zu viel wird.
* Wie müsste diese Vertragszeile (Satz) aussehen?
* Was zählt überhaupt als solche Änderung? Nur eine Stunden Auf- oder Abstockung oder auch eine Änderung der Stundenverteilung (Uhrzeit) am Tag oder auch eine Änderung der Arbeitstage (Wochentagtausch)
Vielen lieben Dank
Christine
In der Elternteilzeit hat man ja die Möglichkeit 1* bis zum 7. LJ des Kindes die Stunden zu ändern. Kann man in der 1. Vereinbarung mit der Firma irgendwie vertraglich festhalten dass man dies für ein weiteres Mal gewährt wird (zugesichert wird)? Mein Chef ist drauf eingegangen nur muss ich das aufsetzen. Wir haben im Moment große Einsparungsmaßnahmen in der Firma und daher könnte ich dann ev. nicht mal später von 16,5 auf 25 und dann auf das ET Max aufstocken wenn es die Firma nicht zulässt und ich möchte das lieber langsam damit es mir nicht zu viel wird.
* Wie müsste diese Vertragszeile (Satz) aussehen?
* Was zählt überhaupt als solche Änderung? Nur eine Stunden Auf- oder Abstockung oder auch eine Änderung der Stundenverteilung (Uhrzeit) am Tag oder auch eine Änderung der Arbeitstage (Wochentagtausch)
Vielen lieben Dank
Christine