23.10.2019, 10:03
In diesem Fall wäre eine GmbH vorteilhafter, weil man dann wenn man die Gewinn thesauriert und nicht ausschüttet weil man für künftige Investitionen anspart, nur 25% KÖSt bezahlt. Eventuell wäre die Überlegung, die Mitunternehmeranteile der OG in eine GmbH einzubringen?