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Wald- und Forstarbeiter – Taggelder können nicht nach § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 abgabenfrei bleiben
#1
Wummms! Ein neues aktuelles BFG-Erkenntnis reduziert die ohnedies schon sehr angeschlagenen Hoffnungen auf eine dauerhafte Taggeldabgabenbefreiung, auch wenn es dazu im Kollektivvertrag eine Anspruchsregelung gibt.
 
Erfahren Sie mehr dazu im frei zugänglichen Beitrag des WIKU Premium-Blogs:
 
https://www.wikutraining.at/blog/676
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Wald- und Forstarbeiter – Taggelder können nicht nach § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 abgabenfrei bleiben - von Wilhelm Kurzböck - 11.03.2025, 11:43

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