18.03.2025, 09:54
Hallo,
danke dir, genau das habe ich zwischenzeitlich auch gefunden. Hier ist es auch mit Beispielen genauer erklärt (leider nur sichtbar für Abonnenten der RWP):
https://360.lexisnexis.at/d/artikel/der_...dfb9186d79
Somit ist der Gewinn im Jahresabschluss/zum Bilanzstichtag im Eigenkapital auszuweisen. Erst mit der Feststellung des Jahresabschlusses (wird wohl zwangsläufig immer nach dem Bilanzstichtag erfolgen) erfolgt dann die Umbuchung ins Fremdkapital.
LG Mario
danke dir, genau das habe ich zwischenzeitlich auch gefunden. Hier ist es auch mit Beispielen genauer erklärt (leider nur sichtbar für Abonnenten der RWP):
https://360.lexisnexis.at/d/artikel/der_...dfb9186d79
Somit ist der Gewinn im Jahresabschluss/zum Bilanzstichtag im Eigenkapital auszuweisen. Erst mit der Feststellung des Jahresabschlusses (wird wohl zwangsläufig immer nach dem Bilanzstichtag erfolgen) erfolgt dann die Umbuchung ins Fremdkapital.
LG Mario

