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Nachtarbeitszuschlag Gastronomie
#1
Guten Tag,

der KV für Hotel- und Gastgewerbe sieht für Nachtarbeiten in der Zeit zwischen 0:00 und 06:00 Uhr einen Nachtarbeitszuschlag von EUR 9,00 je angefangene 2 Stunden vor.

Wenn ein DN also beispielsweise von 18:00 bis 0:10 arbeitet, hat er laut KV Anspruch auf EUR 9,00 Nachtarbeitszuschlag. Aus meiner Sicht sind diese EUR 9,00 sv- und steuerfrei zu behandeln. Oder liege ich hier falsch?

Mir liegen Abrechnungen aus einem in der Branche (Hotel und Gastro) durchaus bekannten System vor, in denen dieser Nachtarbeitszuschlag nur für die angefangene Stunde sv- und steuerfrei und für die zweite Stunde pflichtig behandelt werden.

Wie ist das aus eurer Sicht korrekt?

Freue mich schon auf Feed-Back.

BG
Alexander Pfeiffer
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Nachtarbeitszuschlag Gastronomie - von Pfeiffer - 26.03.2025, 09:25

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