Da es sich hier um eine Provision (50% vom Nettoergebnis = Einsatz abzüglich Gewinnauszahlung = Spieleinnahmen/1,2 = Umsatz lt. USt-RL 860) und nicht um einen Umsatz handelt bin ich der Meinung, dass diese nicht USt-befreit ist.
Für den Automatenbetreiber wäre der Umsatz (= Spieleinnahmen) steuerfrei und die Provision Aufwand
Für den Automatenbetreiber wäre der Umsatz (= Spieleinnahmen) steuerfrei und die Provision Aufwand

