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Nachtarbeitszuschlag Gastronomie
#2
Ein Nachtarbeitszuschlag kann ohnedies immer nur sv-pflichtig sein.

Was allerdings von Relevanz ist, ist die Lohnsteuerfreiheit nach § 68 Abs. 1 EStG 1988.

Im von Ihnen hier beschriebenen Fall wäre - wenn nach 19 Uhr mindestens an 3 Stunden ununterbrochen gearbeitet wurde (wobei das Einhalten der gesetzlichen Ruhepause nicht dazu führt, dass die Frist von Neuem zu laufen beginnt) - wären die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen zur Zahlung jedenfalls erfüllt (es besteht also ein zwingender Rechtsanspruch).

Die Voraussetzungen für das Vorliegen der Steuerfreiheit scheinen auch erfüllt zu sein.

Zur beschriebenen Vorgangsweise des von Ihnen angedeuteten Abrechnungssystems kann ich so leider nicht bestätigen. Dazu möchte ich nicht auf Verdacht eine Fernäußerung abgeben.
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Nachrichten in diesem Thema
Nachtarbeitszuschlag Gastronomie - von Pfeiffer - 26.03.2025, 09:25
RE: Nachtarbeitszuschlag Gastronomie - von Wilhelm Kurzböck - 26.03.2025, 18:36

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