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Doch keine Änderung betreffend das E-Card-Serviceentgelt bei der Arbeits- und Entgeltsbestätigung für das Wochengeld
#1
Wie ich heute in Erfahrung bringen konnte, ändert sich in Zusammenhang mit der Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Zwecke des Wochengeldes nun doch nichts.
 
Die ÖGK gesteht zu, dass die Formulierung in Arbeitsbehelf und Ausfüllhilfe zur Arbeits- und Entgeltsbestätigung insoweit missverständlich ist und betont, dass man weiterhin den Nettoauszahlungsbetrag (das "Netto"), welches die Basis für die Wochengeldberechnung darstellt, um diesen Betrag reduziert, 
 
  1. so er auch tatsächlich in Abzug gebracht wird,
  2. wenn der Kalendermonat November einen Referenzkalendermonat für die Nettoermittlung darstellt.
 
Mit der Formulierung wollte man offenbar das Gegenteil erreichen, nämlich dass nicht versehentlich ein doppelter Abzug erfolgt (nach dem Motto: EINMAL REICHT).
 
Die Formulierung soll dazu überarbeitet werden, damit sie keine Missverständnisse mehr erzeugt.
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Doch keine Änderung betreffend das E-Card-Serviceentgelt bei der Arbeits- und Entgeltsbestätigung für das Wochengeld - von Wilhelm Kurzböck - 31.03.2025, 12:49

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