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Altersteilzeit
#1
Liebes Forum!

Es besteht die Überlegung, einem Dienstnehmer eine ATZ-Vereinbarung anzubieten, statt ihn zu kündigen

Dieser DN hat einen All-In mit Vereinbarung, ihm die Überzahlung bei ATZ zu streichen.

Wie gehe ich richtig vor?

a) Falls ich ihm die ÜZ nicht wegnehmen würde:

Bsp.
Gehalt    5000,00
ÜZ         3000,00
Gesamt   8000,00

reduzierte AZ: 50 % Gehalt neu 4000,00 Lohnausgleich 2000,00 + Diff SV auf Basis HGL 

b) falls man ihm die ÜZ (für Überstunden) wegnimmt:

Gehalt 50 % vom Grundgehalt = 2500,00
50% Lohnausgleich auf Basis 5000,00 oder Basis 8000,00 ??
SV - welche Basis ??

Steh grad a bissal auf der Leitung.
Muss ich ihm die Überzahlung wegnehmen oder KANN ich ihm die Überzahlung wegnehmen? Darf ich sie ihm auch weiterzahlen, auch wenn er keine Mehreistungen erbringt und bekomme ich dann auch die Förderung vom AMS dafür?

Vielen lieben Dank!
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Nachrichten in diesem Thema
Altersteilzeit - von tigmar - 31.03.2025, 13:52
RE: Altersteilzeit - von Wilhelm Kurzböck - 31.03.2025, 15:44
RE: Altersteilzeit - von tigmar - 31.03.2025, 17:06

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