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Vergleichszahlung Vorjahr nach 28.2.
#1
Guten Morgen,
hat jemand eine Vergleichszahlung aus dem Vorjahr nach dem 28.2. abwickeln müssen? Habe vom Anwalt einen Nettobetrag auf den ich kommen sollte. Brutto wäre es kein Problem, das habe ich als Vergleichszahlung eingeben können ins Programm.
Mir wurde empfohlen, dass als freiwillige Abfertigung mit 6% Steuer zu machen oder als Prämie im heurigen Jahr.
Aber wenn das Jahressechstel ausgeschöpft ist im Vorjahr sind dann aber meiner Meinung nicht nur 6%. Und da der Dienstnehmer im Dezember ausgeschieden ist, müsste ich wahrscheinlich eine einmalige Prämie, dass sie im Vorjahr entstanden ist erfassen.
Für Tipps aus der Praxis wäre ich dankbar.
Schöne Grüße
Barbara
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Vergleichszahlung Vorjahr nach 28.2. - von Barbara1980 - 03.04.2025, 06:23

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