28.10.2019, 17:35
Guten Tag,
die diesbezügliche Rechtslage ist leider eher "dünn". Grundsätzlich sind freiwillige Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden gem. § 3 Abs. 1 Z 16 EStG steuerbefreit und nach § 49 Abs. 3 Z 11 ASVG sozialversicherungsfrei. Darunter fallen auch Zuwendungen des Dienstgebers an Arbeitnehmer. Ausführungen zur formalen Abwicklung finden Sie in LStR Rz 92.
Die Judikatur betrachtet jedoch nur naturbedingte Großschadensereignisse als Katatrophen, nicht jedoch einen durch technische Vorgänge verursachten Schaden an einer einzelnen Wohnung. Es ist daher empfehlenswert, den Sachverhalt gegenüber dem FA offenzulegen.
die diesbezügliche Rechtslage ist leider eher "dünn". Grundsätzlich sind freiwillige Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden gem. § 3 Abs. 1 Z 16 EStG steuerbefreit und nach § 49 Abs. 3 Z 11 ASVG sozialversicherungsfrei. Darunter fallen auch Zuwendungen des Dienstgebers an Arbeitnehmer. Ausführungen zur formalen Abwicklung finden Sie in LStR Rz 92.
Die Judikatur betrachtet jedoch nur naturbedingte Großschadensereignisse als Katatrophen, nicht jedoch einen durch technische Vorgänge verursachten Schaden an einer einzelnen Wohnung. Es ist daher empfehlenswert, den Sachverhalt gegenüber dem FA offenzulegen.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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