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Kündigung zum Stichtag Beginn Korridorpension
#1
Liebes Forum!

Kann man einschätzen, ohne nähere Informationen zur privaten Situation eines Dienstnehmers zu haben, wie die Entscheidung des Gerichts wäre, wenn jemand zum Stichtag des Anspruchs auf Korridorpension gekündigt werden würde (also mit 62 Jahren)?
(keine minderjährigen Kinder, Ehefrau geht arbeiten - finazielle Situation kenne ich nicht)

Die Entscheidung bei Erreichen des Regelpensionsalters und Anspruch auf die Höchstpension (OGH 26.1.2017 9 ObA 13/16a habe ich gelesen.

Der Dienstnehmer ist vor 30.6.2017 eingetreten und hatte beim Eintritt das 50. LJ noch nicht erreicht.

Es wäre zwar eine Kündigung aus betrieblichen Erfordernissen (Teilbetrieb bricht weg), aber eine Weiterbeschäftigung wäre rein theoretisch in einem anderen Bereich (allerdings weniger Verantwortung, weniger Verdienst) eventuell möglich. Es müsste dann ein anderer Dienstnehmer gekündigt werden, der in diesem Bereich sicher besser qualifiziert ist. Würde man das dem Dienstgeber im Falle des Falles eher zumuten, als dass der DN die Korridorpension in Anspruch nimmt?

Gibts da schon Entscheidungen, auf die man zurückgreifen könnte?

Vielen Dank!
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Kündigung zum Stichtag Beginn Korridorpension - von tigmar - 04.04.2025, 12:41

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