14.04.2025, 19:09
Das könnte eine gesellschaftsrechtliche Einlagenrückgewähr und strafrechtlich Untreue sein. Im Detail sind die damit verbundenen Fragen aber komplex. So wird bei einem Alleingesellschafter eher kein strafrechtlicher Tatbestand erfüllt sein, zumindest solange es nicht zu einer Schädigung von Gläubigern kommt.
Steuerrechtlich kann eine verdeckte Ausschüttung vorliegen, die der KESt zu unterwerfen ist!
Steuerrechtlich kann eine verdeckte Ausschüttung vorliegen, die der KESt zu unterwerfen ist!
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.

