30.10.2019, 16:15
Vielleicht ein kleines Schlupfloch, der Fall muss aber dazu "passen".
Mein Fall betrag eine Hochwassersituation in einem Fluss in NÖ. Eine größere Firma hatte mehrere DN, deren Keller überflutet wurde bzw. wo weitere Schäden entstanden sind. Wir haben mit unserem Betriebsrat vereinbart, einen BR-Fonds zu gründen. Dorthin hat die Firma einen Betrag X überwiesen. Mit dem BR war - inoffiziell - vereinbart, dass davon Betroffene daraus einen best. Betrag bekommen konnten. Der DG darf natürlich keine Verfügungsmacht haben und unabhängig von Dritten über die Vergabe an Geschädigten entscheidet der BR.
Wenn zutreffend, müßte man sich schlau machen, wie so ein BR-Fonds konstruiert sein muss (Hr. Kurzböck) und wie man die Bedingungen definiert, zB Schäden ab 50.000 EUR können mit XY unterstützt werden.
Mein Fall betrag eine Hochwassersituation in einem Fluss in NÖ. Eine größere Firma hatte mehrere DN, deren Keller überflutet wurde bzw. wo weitere Schäden entstanden sind. Wir haben mit unserem Betriebsrat vereinbart, einen BR-Fonds zu gründen. Dorthin hat die Firma einen Betrag X überwiesen. Mit dem BR war - inoffiziell - vereinbart, dass davon Betroffene daraus einen best. Betrag bekommen konnten. Der DG darf natürlich keine Verfügungsmacht haben und unabhängig von Dritten über die Vergabe an Geschädigten entscheidet der BR.
Wenn zutreffend, müßte man sich schlau machen, wie so ein BR-Fonds konstruiert sein muss (Hr. Kurzböck) und wie man die Bedingungen definiert, zB Schäden ab 50.000 EUR können mit XY unterstützt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
Günter Hendrich, BÖB