02.05.2025, 08:02
Sehr geehrter Herr Kurzböck,
d.h. bei einem Dienstnehmer, bei welchem die Benutzung von öffentlichen Massenbeförderungsmittel nicht zumutbar ist, kann pro Kilometer der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 13 Cent SV-frei ausbezahlt werden. Gilt das pro Tag, also z.B. bei einer 5-Tage-Woche das 21,65-fache?
Danke!
d.h. bei einem Dienstnehmer, bei welchem die Benutzung von öffentlichen Massenbeförderungsmittel nicht zumutbar ist, kann pro Kilometer der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 13 Cent SV-frei ausbezahlt werden. Gilt das pro Tag, also z.B. bei einer 5-Tage-Woche das 21,65-fache?
Danke!

