13.05.2025, 08:26
Ich wollte euch über den Ausgang dieser Angelegenheit am Laufenden halten:
Die eingebrachte Klage an die AUVA wurde vom Gericht leider abgewiesen. Aber nicht wegen dem vorher immer und einzig erwähnten Thema " ist ein Vorstand Dienstnehmer oder kein Dienstnehmer" (auf das sich die AUVA in vorherigen Telefonaten und Schreiben immer bezogen hat), sondern weil die AG in einer Konzernstruktur ist und die "ursprüngliche Intention des Gesetzgebers eine Begünstigung von Klein- und Mittelunternehmen betont".
Weiters "liegt es im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, gewisse Gruppen von Dienstgebern, die nicht in die Gruppe von KMU zugerechnet werden können, vom Anspruch nach §53b ASVG auszuschließen".
Es war eine Erfahrung, hat leider nicht funktioniert
lg
Die eingebrachte Klage an die AUVA wurde vom Gericht leider abgewiesen. Aber nicht wegen dem vorher immer und einzig erwähnten Thema " ist ein Vorstand Dienstnehmer oder kein Dienstnehmer" (auf das sich die AUVA in vorherigen Telefonaten und Schreiben immer bezogen hat), sondern weil die AG in einer Konzernstruktur ist und die "ursprüngliche Intention des Gesetzgebers eine Begünstigung von Klein- und Mittelunternehmen betont".
Weiters "liegt es im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, gewisse Gruppen von Dienstgebern, die nicht in die Gruppe von KMU zugerechnet werden können, vom Anspruch nach §53b ASVG auszuschließen".
Es war eine Erfahrung, hat leider nicht funktioniert

lg

