13.05.2025, 15:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.05.2025, 15:51 von Wilhelm Kurzböck.)
Ganz im Gegenteil. JETZT geht es erst richtig los.
Diese Rechtsfrage (Konzern) etc. wurde eigentlich schon höchstgerichtlich geklärt. Nur war damals noch (vor gut 20 Jahren) der VwGH im Instanzenzug zuständig.
Wenn das die Begründung für das Urteil ist, dann ist das ein "Aufgelegter" für die nächste Instanz.
Siehe das VwGH-Erkenntnis (die Rechtslage hat sich seither bei dieser Frage nicht geändert).
RIS Dokument
Man kann natürlich nicht ausschließen, dass der OGH da einen neuen Weg einschlägt. Aber auch die AUVA wird wissen, dass das Urteil für die AUVA eigentlich nicht gut ist. Hätte sich das Gericht doch besser mit dem Dienstnehmerbegriff auseinandergesetzt. Natürlich sehe ich das Urteil hier nicht, sondern nur die sinngemäße Wiedergabe. Auf dieser Basis ergeht meine erneute Rückmeldung. Alles andere habe ich natürlich nicht zu entscheiden.
Diese Rechtsfrage (Konzern) etc. wurde eigentlich schon höchstgerichtlich geklärt. Nur war damals noch (vor gut 20 Jahren) der VwGH im Instanzenzug zuständig.
Wenn das die Begründung für das Urteil ist, dann ist das ein "Aufgelegter" für die nächste Instanz.
Siehe das VwGH-Erkenntnis (die Rechtslage hat sich seither bei dieser Frage nicht geändert).
RIS Dokument
Man kann natürlich nicht ausschließen, dass der OGH da einen neuen Weg einschlägt. Aber auch die AUVA wird wissen, dass das Urteil für die AUVA eigentlich nicht gut ist. Hätte sich das Gericht doch besser mit dem Dienstnehmerbegriff auseinandergesetzt. Natürlich sehe ich das Urteil hier nicht, sondern nur die sinngemäße Wiedergabe. Auf dieser Basis ergeht meine erneute Rückmeldung. Alles andere habe ich natürlich nicht zu entscheiden.

