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Angestellte im Privathaushalt
#3
Danke!
Nochmal zurück zu dieser Frage: Die Lage ist jetzt so - der DN ist in einem Privathaushalt angestellt, aber 20 % der Personalkosten werden in die betriebliche Einnahmen-Ausgaben-Rechnung hineingenommen, da dieser DN auch Erledigungen für die Firma des Dienstgebers macht. Also 80% der Tätigkeit für den Privathaushalt, 20 % der Tätigkeit für die betriebliche Tätigkeit.
Gehe ich dann recht in der Annahme, dass ich für die Kommunalsteuer dann einfach 80% der Personalkosten frei und 20% pflichtig ansetzen kann?

Vielen Dank!
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Angestellte im Privathaushalt - von tigmar - 05.05.2025, 15:19
RE: Angestellte im Privathaushalt - von tigmar - 13.05.2025, 16:05
RE: Angestellte im Privathaushalt - von tigmar - 15.05.2025, 14:35

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