13.05.2025, 16:05
Danke!
Nochmal zurück zu dieser Frage: Die Lage ist jetzt so - der DN ist in einem Privathaushalt angestellt, aber 20 % der Personalkosten werden in die betriebliche Einnahmen-Ausgaben-Rechnung hineingenommen, da dieser DN auch Erledigungen für die Firma des Dienstgebers macht. Also 80% der Tätigkeit für den Privathaushalt, 20 % der Tätigkeit für die betriebliche Tätigkeit.
Gehe ich dann recht in der Annahme, dass ich für die Kommunalsteuer dann einfach 80% der Personalkosten frei und 20% pflichtig ansetzen kann?
Vielen Dank!
Nochmal zurück zu dieser Frage: Die Lage ist jetzt so - der DN ist in einem Privathaushalt angestellt, aber 20 % der Personalkosten werden in die betriebliche Einnahmen-Ausgaben-Rechnung hineingenommen, da dieser DN auch Erledigungen für die Firma des Dienstgebers macht. Also 80% der Tätigkeit für den Privathaushalt, 20 % der Tätigkeit für die betriebliche Tätigkeit.
Gehe ich dann recht in der Annahme, dass ich für die Kommunalsteuer dann einfach 80% der Personalkosten frei und 20% pflichtig ansetzen kann?
Vielen Dank!

