19.05.2025, 21:45
siehe dazu LSt-RL 2002 RZ 902 ff - hier sind unter RZ 902c die abzugsfähigen Ausgaben angeführt. In RZ 902b sind Behandlungen durch nichtärztliches Personal angeführt. Dabei wird verlangt, dass die Leistungen ärztlich verschrieben oder teilweise durch die SV ersetzt werden.

