28.05.2025, 11:53
Vielen Dank für die Rückmeldung, die sich auch mit meinem Verständnis deckt.
Interessant ist nur: Von MitarbeiterInnen der GKK wird telefonisch eine andere Auskunft gegeben - nämlich jene, dass die Bescheinigung nur für bereits feststehende konkrete Aufenthalte beantragt werden darf.
Interessant ist nur: Von MitarbeiterInnen der GKK wird telefonisch eine andere Auskunft gegeben - nämlich jene, dass die Bescheinigung nur für bereits feststehende konkrete Aufenthalte beantragt werden darf.

