04.06.2025, 17:32
Die Frage kann ich leider in dieser Allgemeinheit nicht beantworten, da die einzelnen Lohnordungen der Bundesländer hier unterschiedliche Regelungen dazu vorsehen.
Wenn überhaupt, ist nur ein Abzug vereinbar. Ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (brutto) kann nicht auf einen Wert, der unter KV-Niveau liegt, reduziert werden.
Wenn überhaupt, ist nur ein Abzug vereinbar. Ein kollektivvertragliches Mindestentgelt (brutto) kann nicht auf einen Wert, der unter KV-Niveau liegt, reduziert werden.

