26.06.2025, 20:54
Hallo Sandra,
es wird evtl. zu einer Vorsteuerberichtigung ( Gebäude) kommen, je nachdem wielange die V+V gedauert hat, bzw. ob es sich um Geschäftsvermietung oder Vermietung zu Wohnzwecken handelt. Die Sanierung der Kläranlage stellt für mich Instandsetzungsaufwand dar ( und kein Herstellungsaufwand) und muß bei Vermietung zu Wohnzwecken zwingend auf 15 Jahre aufgeteilt werden; bei anderer Vermietung KANN auf 15 Jahre verteilt werden, oder alles sofort als Aufwand abgesetzt werden; jedenfalls können die restlichen Jahre der Instandsetzung ( in Deinem Fall dann 14 Jahre) auch nach Beendigung der V+V als Werbungskosten bei der Steuererklärung V+V abgeschrieben werden; z.B. neben einer unselbständigen Tätigkeit.
LG Petra
es wird evtl. zu einer Vorsteuerberichtigung ( Gebäude) kommen, je nachdem wielange die V+V gedauert hat, bzw. ob es sich um Geschäftsvermietung oder Vermietung zu Wohnzwecken handelt. Die Sanierung der Kläranlage stellt für mich Instandsetzungsaufwand dar ( und kein Herstellungsaufwand) und muß bei Vermietung zu Wohnzwecken zwingend auf 15 Jahre aufgeteilt werden; bei anderer Vermietung KANN auf 15 Jahre verteilt werden, oder alles sofort als Aufwand abgesetzt werden; jedenfalls können die restlichen Jahre der Instandsetzung ( in Deinem Fall dann 14 Jahre) auch nach Beendigung der V+V als Werbungskosten bei der Steuererklärung V+V abgeschrieben werden; z.B. neben einer unselbständigen Tätigkeit.
LG Petra

