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RC an Holding ohne UID Nummer?
#2
Hallo,
da bislang keine Rückmeldung erfolgt ist, möchte ich gerne meine Einschätzung mit dir teilen:

Ad 1) "Die AT Holding hält "nur" Beteiligungen und ist nicht unternehmerisch tätig. Sie hat auch keine UID Nummer":

Die Holding beschränkt sich laut Sachverhalt auf das bloße Halten von Beteiligungen und besitzt keine UID-Nummer. Nach aktueller BMF-Richtlinien ist sie daher nicht Unternehmerin im Sinne des § 2/3a UStG und gilt umsatzsteuerlich als Nichtunternehmerin.
Dies bestätigt Rz 185 UStR, wonach reine Beteiligungsholdings nicht als Unternehmer einzustufen sind, sofern sie nicht aktiv in die Verwaltung ihrer Beteiligungsunternehmen eingreifen.
Der § 3a UStG erweitert den Unternehmerbegriff für Zwecke der Leistungsortbestimmung. Laut § 3a Abs. 5 Z 3 UStG iZm Rz 638v UStR gelten als nichtunternehmerische Leistungsempfänger insbesondere:
– juristische Personen ohne UID und ohne unternehmerische Tätigkeit.

Da im vorliegenden Fall keine UID und keine unternehmerische Tätigkeit gegeben ist, liegt kein unternehmerischer Leistungsempfänger im Sinne des Umsatzsteuerrechts vor (keine unternehmerische Tätigkeit + keine UID + Holding).


Ad 2) "Die Kaufvertragsunterzeichnung fand beim deutschen Notar vor Ort statt = Tätigkeitsort = eine Dienstleistung, die unter das RC System fällt.":

Für sonstige Leistungen an Nichtunternehmer gilt gemäß § 3a Abs. 7 UStG der Ort der Leistung dort, wo der leistende Unternehmer (Notar) sein Unternehmen betreibt – in deinem Fall also Deutschland.

Erbringt ein deutscher Notar eine Beurkundung für eine nicht unternehmerisch tätige Holding ohne UID, ist diese Leistung daher in Deutschland steuerbar.
Die Rechnung mit 19 % deutscher Umsatzsteuer wurde somit korrekt ausgestellt.

Ausnahme Grundstücksleistung:
Sollte die Notarleistung eine Grundstücksleistung im Sinne des § 3a Abs. 9 UStG betreffen (z. B. Kaufvertrag über ein Grundstück), dann gilt:
Ort der Leistung ist der Ort des Grundstücks

Zusammenfassend:
Da die Holding weder unternehmerisch tätig ist und keine UID verfügt, ist sie umsatzsteuerlich als Nichtunternehmerin zu qualifizieren.
Die Notarleistung unterliegt damit § 3a Abs. 7 UStG – der Leistungsort liegt somit am Sitz des leistenden Unternehmers, also in Deutschland, weshalb die 19 % deutsche Umsatzsteuer korrekt wären.
Ausnahme: Handelt es sich um eine Grundstücksleistung, bestimmt sich der Ort der Leistung gemäß § 3a Abs. 9 UStG nach dem Ort des Grundstücks. Liegt dieses in Deutschland, ist ebenfalls deutsche Umsatzsteuer anzuwenden.


Beste Grüße
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RE: RC an Holding ohne UID Nummer? - von Otto Deweis-Weidlinger - 01.07.2025, 09:42

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