14.07.2025, 14:27
Man müsste sich hier möglicherweise den Fall im Detail ansehen bzw. kann ich leider aus der Ferne keine sofort verwertbare Rückmeldung geben.
Sie müssten sich demnach ansehen, auf welches Dienstzeitenausmaß die Dienstnehmerin per 31.10.2024 gekommen ist (nach der "alten Beurteilung", die nicht rückwirkend wegfällt) und dieses um die seit 1.11.2024 erworbenen ununterbrochenen Dienstzeiten ergänzen (addieren). Wenn auf diese Art und Weise das 11. Dienstjahr erreicht wurde, dann wäre ein Jubiläumsgeld in Erwägung zu ziehen.
Da muss die Einstufung im Lohn- bzw. Gehaltsschema mit der Beurteilung der Dienstjahre für das Jubiläumsgeld nicht zwingend übereinstimmen.
Sie müssten sich demnach ansehen, auf welches Dienstzeitenausmaß die Dienstnehmerin per 31.10.2024 gekommen ist (nach der "alten Beurteilung", die nicht rückwirkend wegfällt) und dieses um die seit 1.11.2024 erworbenen ununterbrochenen Dienstzeiten ergänzen (addieren). Wenn auf diese Art und Weise das 11. Dienstjahr erreicht wurde, dann wäre ein Jubiläumsgeld in Erwägung zu ziehen.
Da muss die Einstufung im Lohn- bzw. Gehaltsschema mit der Beurteilung der Dienstjahre für das Jubiläumsgeld nicht zwingend übereinstimmen.

