06.11.2019, 10:59
In welcher Kennzahl (UVA) ist die Vorsteuerberichtung von beweglichen Wirtschaftsgütern auszuweisen, wenn sich das unternehmerische Nutzungsausmaß verändert. Es handelt sich um eine Anlage, die aus dem EU-Raum bezogen wurde, dh ig. Erwerb. Erfolgt die Korrektur in der Kennzahl 065 oder 063? Vielen Dank