08.11.2019, 10:09
Ich würde die Vorsteuerkorrektur in KZ 063 ausweisen.
lt. U1a Ausfüllhilfe
Ändern sich im Veranlagungszeitraum die Verhältnisse, die für den in den Vorjahren geltend gemachten Vorsteuerabzug maßgebend waren, so ist der Vorsteuerabzug auf Grund der Vorschriften des § 12 Abs. 10 bis 13 zu berichtigen. Die Berichtigung ist unter der Kennzahl 063 zu erklären.
lt. U1a Ausfüllhilfe
Ändern sich im Veranlagungszeitraum die Verhältnisse, die für den in den Vorjahren geltend gemachten Vorsteuerabzug maßgebend waren, so ist der Vorsteuerabzug auf Grund der Vorschriften des § 12 Abs. 10 bis 13 zu berichtigen. Die Berichtigung ist unter der Kennzahl 063 zu erklären.