08.11.2019, 21:22
Guten Tag,
bei einer Gewährleistung wäre an sich nichts zu fakturieren. Könnten Sie den Sachverhalt noch etwas genauer darstellen.
Viele Grüße
bei einer Gewährleistung wäre an sich nichts zu fakturieren. Könnten Sie den Sachverhalt noch etwas genauer darstellen.
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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