Hallo Manuela,
mit "kann jeweils zum 15. oder Letzten eines jeden Kalendermonats gekündigt werden" ist gemeint, dass der letzte Arbeitstag ein 15ter oder ein Monatsletzter sein kann. Das ist der KündigungsTERMIN - ein häufiges Missverständnis.
Man muss so rechtzeitig kündigen, dass sich vom Tag des Kündigungsausspruches mindestens die Frist ausgeht - es steht aber nirgends, das nur AM 15ten oder AM Monatsletzten eine Kündigung ausgesprochen werden dürfe ...
Ergebnis: Die AK liegt richtig ...
mit "kann jeweils zum 15. oder Letzten eines jeden Kalendermonats gekündigt werden" ist gemeint, dass der letzte Arbeitstag ein 15ter oder ein Monatsletzter sein kann. Das ist der KündigungsTERMIN - ein häufiges Missverständnis.
Man muss so rechtzeitig kündigen, dass sich vom Tag des Kündigungsausspruches mindestens die Frist ausgeht - es steht aber nirgends, das nur AM 15ten oder AM Monatsletzten eine Kündigung ausgesprochen werden dürfe ...
Ergebnis: Die AK liegt richtig ...

