11.11.2019, 14:04
Ich habe in meiner Antwort A und B verdreht, bitte verzeihen Sie.
Der umsatzsteuerliche Leistungsaustausch findet ausschließlich zwischen der österr. Firma A und der deutschen Firma D statt, weil nur hier Entgeltlichkeit vorliegt. Firma A fakturiert an Firma D mit Reverse Charge und Aufnahme in die ZM.
Zwischen A und B wird nichts fakturiert.
Ein anschauliches Beispiel finden Sie bei Melhardt/Tumpel, § 1, Rz 161.
Ich hoffe, dass nun alles klar ist.
Der umsatzsteuerliche Leistungsaustausch findet ausschließlich zwischen der österr. Firma A und der deutschen Firma D statt, weil nur hier Entgeltlichkeit vorliegt. Firma A fakturiert an Firma D mit Reverse Charge und Aufnahme in die ZM.
Zwischen A und B wird nichts fakturiert.
Ein anschauliches Beispiel finden Sie bei Melhardt/Tumpel, § 1, Rz 161.
Ich hoffe, dass nun alles klar ist.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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