11.11.2019, 17:21
Grundsätzlich sollte der (Kauf-)vertrag in der Urkundensammlung des Grundbuches hinterlegt sein. Sollte der Fall eintreten, dass es tatsächlich keinen Nachweis über die Anschaffungskosten gibt, wird man gutachterlich argumentieren müssen.
Viele Grüße
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Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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