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Immo-ESt Verlassenschaft:
#2
Grundsätzlich sollte der (Kauf-)vertrag in der Urkundensammlung des Grundbuches hinterlegt sein. Sollte der Fall eintreten, dass es tatsächlich keinen Nachweis über die Anschaffungskosten gibt, wird man gutachterlich argumentieren müssen.

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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Immo-ESt Verlassenschaft: - von ERJ - 11.11.2019, 15:55
RE: Immo-ESt Verlassenschaft: - von Steuerexperte - 11.11.2019, 17:21
RE: Immo-ESt Verlassenschaft: - von ERJ - 11.11.2019, 20:29
RE: Immo-ESt Verlassenschaft: - von ERJ - 11.11.2019, 21:15
RE: Immo-ESt Verlassenschaft: - von ERJ - 12.11.2019, 20:29

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