01.09.2025, 11:03
Liebe Forumteilnehmer,
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob, wenn eine natürliche Person unmittelbare Kapitalanteile von 24,5% und mittelbare Kapitalanteile von 22,95% an einer GmbH hält, diese dann zusammengerechnet werden müssen. Denn dann würde diese Person m.E. ja wirtschaftlicher Eigentümer mit mehr als 25% sein.
Oder sind die zwei Beteiligungen separat zu sehen, da kein wirtschaftlicher Einfluss besteht.
Vielen Dank für eure Rückmeldung.
Beste Grüße
Manuela
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob, wenn eine natürliche Person unmittelbare Kapitalanteile von 24,5% und mittelbare Kapitalanteile von 22,95% an einer GmbH hält, diese dann zusammengerechnet werden müssen. Denn dann würde diese Person m.E. ja wirtschaftlicher Eigentümer mit mehr als 25% sein.
Oder sind die zwei Beteiligungen separat zu sehen, da kein wirtschaftlicher Einfluss besteht.
Vielen Dank für eure Rückmeldung.
Beste Grüße
Manuela

