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WIREG - Ermittlung wirtschaftlicher Eigentümer
#1
Liebe Forumteilnehmer,

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob, wenn eine natürliche Person unmittelbare Kapitalanteile von 24,5% und mittelbare Kapitalanteile von 22,95% an einer GmbH hält, diese dann zusammengerechnet werden müssen. Denn dann würde diese Person m.E. ja wirtschaftlicher Eigentümer mit mehr als 25% sein.
Oder sind die zwei Beteiligungen separat zu sehen, da kein wirtschaftlicher Einfluss besteht.
Vielen Dank für eure Rückmeldung.
Beste Grüße 
Manuela
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WIREG - Ermittlung wirtschaftlicher Eigentümer - von Muck Manuela - 01.09.2025, 11:03

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