11.11.2019, 20:47
Wenn das Haus durch den Eigentümer selbst errichtet wurde, kann die Urkundensammlung natürlich nicht weiterhelfen. In diesem Fall müsste man prüfen, ob die Herstellerbefreiung anzuwenden ist. Falls nicht, müsste man einen gutachterlichen Nachweis der HKO überlegen.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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