02.09.2025, 18:08
Ich habe dazu soeben im "Newsbereich" von einem topaktuellen VwGH-Erkenntnis berichtet, wo es Probleme als Folge einer Finanzpolizeibetretung gab, aber doch ein wenig "übers Behörden-Ziel hinausgeschossen" wurde.
Eine ausdrückliche (sprich: schriftliche) Vereinbarung zwischen den beiden Vertragspartnern, wonach für die Dauer der Tätigkeit (die idealerweise nur wenige Stunden dauert) kein Entgelt zu leisten ist, erleichtert vieles. Diese sollte vor Ort (von beiden unterschrieben) aufliegen.
Ideal wäre es auch, wenn es primär die besonderen Bindungen zwischen den beiden Vertragspartnern sind, welche das Motiv für die Unentgeltlichkeit darstellen (Freundschaft, Nachbar, Verwandtschaft,...). Ein Festhalten des Status in der schriftlichen Vereinbarung wäre insoweit ganz ideal.
Eine ausdrückliche (sprich: schriftliche) Vereinbarung zwischen den beiden Vertragspartnern, wonach für die Dauer der Tätigkeit (die idealerweise nur wenige Stunden dauert) kein Entgelt zu leisten ist, erleichtert vieles. Diese sollte vor Ort (von beiden unterschrieben) aufliegen.
Ideal wäre es auch, wenn es primär die besonderen Bindungen zwischen den beiden Vertragspartnern sind, welche das Motiv für die Unentgeltlichkeit darstellen (Freundschaft, Nachbar, Verwandtschaft,...). Ein Festhalten des Status in der schriftlichen Vereinbarung wäre insoweit ganz ideal.

