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ATZ-Lohnausgleichsberechnung und (einmalige) MA-Prämie 2025
#3
Guten Morgen und vielen Dank für das Feedback !

Fasse ich hier das - für mich einigermaßen überraschende - Ergebnis aus WPA 402/2024 richtig zusammen ?

Eine klassische Einmalzahlung (abzurechnen als SV-lfd) im Beobachtungszeitraum (12-Monate) vor Beginn der ATZ ...
  • ist beim Oberwert in den Durchschnitt einzubeziehen.
  • ist beim Unterwert zeitanteilig (umgerechnet auf das ATZ.Ausmaß) in den Durchschnitt einzubeziehen.
  • ist in die geschützte SV-Beitragsgrundlage nicht einzubeziehen, selbst wenn (zufälligerweise) die Auszahlug der Einmalprämie (z.B. MA-Prämie 25) genau im Monat vor Antritt der ATZ erfolgt.
Einigermaßen erstaunlich ist bei dieser Differenzieung, dass die ÖGK bei der geschützten Beitragsgrundlage m.E. viel vernünftiger denkt (so eine Zahlung wird es nie mehr geben - daher außer Betracht lassen).
Auch der Lohnausgleich bezieht sich ja auf die Zukunft und bei der klassischen Einmalzahlung ist eben gerade nicht zu erwarten, dass sie sich wiederholt (und für MA in ATZ durch einen laufenden Lohnausgleich anzuheben wäre).
Da der Lohnausgleich weitgehend über das ATZ-Geld ausgeglichen wird, will ein AG aber ohnedies vordringlich "richtig rechnen" und nicht beim Lohnausgleich sparen helfen ...

Oder missverstehe ich die in WPA 402/2024 geteilten, offenbar vom Pflegebonus ausgelösten ministeriellen bzw. behördlichen Abstimmungsergebnisse ?
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RE: ATZ-Lohnausgleichsberechnung und (einmalige) MA-Prämie 2025 - von CGV1 - 03.09.2025, 08:10

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