03.09.2025, 13:20
Es ist vermutlich eher kein Fall, der in die Rubrik Personalverrechnung/Arbeitsrecht hineinpasst.
Aber eventuell hilft Ihnen ja diese nachstehend verlinkte und relativ aktuelle Information, die auf Basis eines rechtskräftigen BFG-Erkenntnisses (also auch steuerliche Rechtsmittelinstanz, allerdings Nachfolge von UFS) ergangen ist:
Verwendung eines ausländischen Kfz in Österreich - KPMG Austria
Aber eventuell hilft Ihnen ja diese nachstehend verlinkte und relativ aktuelle Information, die auf Basis eines rechtskräftigen BFG-Erkenntnisses (also auch steuerliche Rechtsmittelinstanz, allerdings Nachfolge von UFS) ergangen ist:
Verwendung eines ausländischen Kfz in Österreich - KPMG Austria

