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befristetes Dienstverhältnis bei schwangerer Dienstnehmerin
#2
Im Generellen spricht nichts gegen die ERSTE Befristung. Die ZWEITE Befristung wird sich rechtlich nicht ausgehen (Kettendienstverhältnis).

Wenn allerdings schon die ERSTE Befristung - sagen wir - ein "Sonderfall" ist (alle anderen haben so etwas nicht, aber für die schwanger Dienstnehmerin machen wir mal eine Ausnahme), dann steht auch der Verdacht einer geschlechtsspezifischen Diskriminierung im Raum, was richtig teuer werden kann (nach dem Gleichbehandlungsgesetz). Zwar besteht kein Kündigungs- und Entlassungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz, aber der Diskriminierungsschutz nach Gleichbehandlungsgesetz.

Aber wenn die (ERSTE) Befristung an und für sich im Betrieb üblich ist, dann sehe ich da kein Problem.

Ich hoffe, dass ich es verständlich erläutert habe.
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RE: befristetes Dienstverhältnis bei schwangerer Dienstnehmerin - von Wilhelm Kurzböck - 04.09.2025, 16:48

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