13.09.2025, 06:53
Wir regulieren das über die Konten. Eigene Erlöskonten für die VuV-Einnahmen sowie eigene Aufwandskonten für die VuV-Werbungskosten. In der KER und GuV sind diese Konten ausgeklammert, in der UVA bzw. USt-Verprobung fließen eh beide Einkunftsarten zusammen.

