12.11.2019, 20:29
Nochmals besten Dank! Ich gebe das so weiter. Der wohl nötige Weg zum VwGH ist auch nichts für schwache Nerven.
In meinem Fall ist es Neuvermögen und der Unterschied zum BFG Urteil (Altvermögen) natürlich enorm. Eine Überlegung wäre es also sicher wert.
Wir sprechen wieder mit dem Notar der damit leider etwas überfordert scheint.
In meinem Fall ist es Neuvermögen und der Unterschied zum BFG Urteil (Altvermögen) natürlich enorm. Eine Überlegung wäre es also sicher wert.
Wir sprechen wieder mit dem Notar der damit leider etwas überfordert scheint.