12.11.2019, 21:11
Grundsätzlich ist das möglich, aber ohne Jahresabschluss und Vereinbarungen über das Darlehen zu kennen, wäre eine konkrete Antwort unseriös.
Viele Grüße
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Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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