30.09.2025, 14:13
Hallo Manuela,
also wenn eine Firma zB einen ( steuerfreien) Investitionszuschuss erhält für Investitionen ins Anlagevermögen, dann kann ich trotzdem die Vst für diese Anlagegüter in Abzug bringen. Also ich sehe da kein Hinderniss; was meinen Sie " von einer anderen Gesellschaft Rechnungen erhält"? Welchen Bezug hat diese Gesellschaft mit den Rechnungen zur Subvention?
LG
also wenn eine Firma zB einen ( steuerfreien) Investitionszuschuss erhält für Investitionen ins Anlagevermögen, dann kann ich trotzdem die Vst für diese Anlagegüter in Abzug bringen. Also ich sehe da kein Hinderniss; was meinen Sie " von einer anderen Gesellschaft Rechnungen erhält"? Welchen Bezug hat diese Gesellschaft mit den Rechnungen zur Subvention?
LG

