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VStT Abzug bei echtem nicht steuerbarem Zuschuss
#2
Hallo Manuela,

also wenn eine Firma zB einen ( steuerfreien) Investitionszuschuss erhält für Investitionen ins Anlagevermögen, dann kann ich trotzdem die Vst für diese Anlagegüter in Abzug bringen. Also ich sehe da kein Hinderniss; was meinen Sie " von einer anderen Gesellschaft Rechnungen erhält"? Welchen Bezug hat diese Gesellschaft mit den Rechnungen zur Subvention?

LG
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RE: VStT Abzug bei echtem nicht steuerbarem Zuschuss - von PELA - 30.09.2025, 14:13

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