13.10.2025, 07:46
Guten Morgen,
ja, da der Mieter des Geschäftsraums keinen Vorsteuerabzug hat ist die Vermietung zwingend umsatzsteuerbetfreit.
Das ist die Ziffer 16.
LG Verena
ja, da der Mieter des Geschäftsraums keinen Vorsteuerabzug hat ist die Vermietung zwingend umsatzsteuerbetfreit.
Das ist die Ziffer 16.
LG Verena

