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ATZ-Lohnausgleichsberechnung und (einmalige) MA-Prämie 2025
#6
Jetzt ergibt sich doch noch eine Zusatzfrage, weil es durch die MA-Prämie, die in der SV als Einmalprämie und damit SV-lfd abgerechnet wurde, zu einer Überschreitung der ASVG-HBGL gekommen ist.
Das ist nur in diesem einen Monat der Fall - und dieses eine Monat liegt im 12-Monats-Durchschnittszeitraum für Ober- und Unterwert.

Soll man für das eine (besondere) Monat als Maximum EUR 6450 ansetzen oder kann in den Durchschnitt auch ein Monatsbetrag über der HBGL eingehen ? Für beide Auslegungen gibt es Argumente - mein persönlicher "Favorit" ist aber, die zuletzt hinzugekommene MA-Prämie nur mit ihrem Teil "bis zum Erreichen der HBGL" hereinzunehmen.

Beispiel:
  • übliches laufendes Entgelt 6000
  • im besonderen Monat MA-Prämie 1000 (in der SV als SV-lfd abgerechnet)
  • Geht das besondere Monat mit 7000 oder mit 6450 in den 12-Monats-Durchschniitt für den Oberwert ein ?

Das Beispiel setzt sich dann beim Unterwert (Annahme ATZ 50%) fort:
  • Geht das besondere Monat mit 3500 oder 3225 in den 12-Monats-Schnitt für den Unterwert ein ?

Die "favorisierte Lösung" wäre somit 6450 und 3225, aber das ist gar nicht so einfach zu begründen.
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RE: ATZ-Lohnausgleichsberechnung und (einmalige) MA-Prämie 2025 - von CGV1 - 14.10.2025, 15:20

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