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Auslaufen des § 54b ASVG (begrenzte PV-DN-lfd-Beitragsübernahme für des Bundes für erwerbstätige Regelpensionisten)
#1
Liebes Forum!
Wie geht es nach dem 31.12.2025 mit § 54b ASVG weiter ?
Höhere SV-Beiträge im Vergleich zum Dezember auch ohne Gehaltserhöhung gibt es – abgesehen von Gesetzesänderungen - hauptsächlich durch die steigende HBGL (bei gewissen Fällen).
Zum 1.1.2026 scheint es aber durch das Auslaufen des § 54b ASVG auch diesbezüglich „speziell“ zu werden – juristisch ist es ohnedies eine Gesetzesänderung, indem eine befristete Maßnahme ausläuft.

Aktuell sind bereits Beendigungsfälle abzurechnen, in denen auch eine Urlaubsersatzleistung ausbezahlt wird: Ist das Auslegungsergebnis richtig, dass die SV-Verlängerung einer Urlaubsersatzleistung, die über den 31.12.2025 „hinausragt“, in bisherigen „§ 54b ASVG-Fällen“ für Zeiträume ab 1.1.2026 jedenfalls zu höheren DN-PV-Beiträgen führt ?
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Auslaufen des § 54b ASVG (begrenzte PV-DN-lfd-Beitragsübernahme für des Bundes für erwerbstätige Regelpensionisten) - von CGV1 - 20.10.2025, 11:21

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