20.10.2025, 14:33
Aus heutiger Sicht läuft die Regelung mit 31.12.2025 aus.
Wenn dann mit Wirkung ab 1.1.2026 wieder die alte Rechtslage gilt, so erfasst diese dann auch eine UEL-Verlängerung (oder eine SV-Verlängerung aus einem anderen Grund, die über 31.12.2025 hinausgeht), weil dann auch das Tarifsystem für Zeiträume ab 1.1.2026 diesen Abschlag nicht mehr kennen wird.
Und: falls Wien betroffen ist: ab 1.1.2026: höherer WF-Beitrag.
Wenn dann mit Wirkung ab 1.1.2026 wieder die alte Rechtslage gilt, so erfasst diese dann auch eine UEL-Verlängerung (oder eine SV-Verlängerung aus einem anderen Grund, die über 31.12.2025 hinausgeht), weil dann auch das Tarifsystem für Zeiträume ab 1.1.2026 diesen Abschlag nicht mehr kennen wird.
Und: falls Wien betroffen ist: ab 1.1.2026: höherer WF-Beitrag.

