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Auslaufen des § 54b ASVG (begrenzte PV-DN-lfd-Beitragsübernahme für des Bundes für erwerbstätige Regelpensionisten)
#2
Aus heutiger Sicht läuft die Regelung mit 31.12.2025 aus.

Wenn dann mit Wirkung ab 1.1.2026 wieder die alte Rechtslage gilt, so erfasst diese dann auch eine UEL-Verlängerung (oder eine SV-Verlängerung aus einem anderen Grund, die über 31.12.2025 hinausgeht), weil dann auch das Tarifsystem für Zeiträume ab 1.1.2026 diesen Abschlag nicht mehr kennen wird.

Und: falls Wien betroffen ist: ab 1.1.2026: höherer WF-Beitrag.
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RE: Auslaufen des § 54b ASVG (begrenzte PV-DN-lfd-Beitragsübernahme für des Bundes für erwerbstätige Regelpensionisten) - von Wilhelm Kurzböck - 20.10.2025, 14:33

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