30.10.2025, 12:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.10.2025, 12:32 von Muck Manuela.)
Lieber Herr Kurzböck,
Ich bräuchte Ihr Fachwissen.
Eine Firma stellt einen Mitarbeiter ein und ist kein Mitglied bei einer Kammer, da kein Gewerbe erforderlich ist.
Ist da ein DZ (KU2) zu zahlen?
Eine weitere Frage die sich dabei stellt ist, muss eine Betriebstätte vorhanden sein, wenn der Mitarbeiter an einer anderen Adresse arbeitet als die Firmenanschrift lautet?
Vielen lieben Dank!
LG Muck Manuela
Ich bräuchte Ihr Fachwissen.
Eine Firma stellt einen Mitarbeiter ein und ist kein Mitglied bei einer Kammer, da kein Gewerbe erforderlich ist.
Ist da ein DZ (KU2) zu zahlen?
Eine weitere Frage die sich dabei stellt ist, muss eine Betriebstätte vorhanden sein, wenn der Mitarbeiter an einer anderen Adresse arbeitet als die Firmenanschrift lautet?
Vielen lieben Dank!
LG Muck Manuela

