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Kein Kammermitglied - DZ zu zahlen?
#2
Zu Frage 1:

Wenn keine Kammermitgliedschaft (WKO) gegeben ist, dann ist auch kein DZ zu bezahlen.


Zu Frage 2:

Kann ich leider nicht beantworten, weil ich die Frage nicht verstehe. Vor allem die Wendung "Muss eine Betriebsstätte VORHANDEN sein"..... ist für mich nicht verständlich.
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RE: Kein Kammermitglied - DZ zu zahlen? - von Wilhelm Kurzböck - 30.10.2025, 15:27

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