30.10.2025, 15:27
Zu Frage 1:
Wenn keine Kammermitgliedschaft (WKO) gegeben ist, dann ist auch kein DZ zu bezahlen.
Zu Frage 2:
Kann ich leider nicht beantworten, weil ich die Frage nicht verstehe. Vor allem die Wendung "Muss eine Betriebsstätte VORHANDEN sein"..... ist für mich nicht verständlich.
Wenn keine Kammermitgliedschaft (WKO) gegeben ist, dann ist auch kein DZ zu bezahlen.
Zu Frage 2:
Kann ich leider nicht beantworten, weil ich die Frage nicht verstehe. Vor allem die Wendung "Muss eine Betriebsstätte VORHANDEN sein"..... ist für mich nicht verständlich.

