06.11.2025, 20:15
Wenn die Besteuerung "als laufender Bezug" erfolgt (also nicht "WIE ein laufender Bezug", sondern definitiv "ALS laufender Bezug"), so erhöht dieser laufende Bezug ganz klar das Jahressechstel.
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willkürliche Nachzahlung gem § 67 Abs 8 EStG
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willkürliche Nachzahlung gem § 67 Abs 8 EStG - von Andrea131 - 06.11.2025, 18:53
RE: willkürliche Nachzahlung gem § 67 Abs 8 EStG - von Wilhelm Kurzböck - 06.11.2025, 20:15
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