19.11.2019, 13:25
Kann man bei Ausbildungskosten (mein Sohn besucht die FH in Linz, Softwarepark) das KM-Geld ansetzen wenn er gleichzeitig bei der FH angestellt ist, weil er bei einem Forschungsprojekt mitwirkt? Oder ist hier nur das Pendlerpauschale erlaubt?
Dies bedeutet das die Ausbildungsstätte sowie die Arbeitsstätte am gleichen Ort sind.
Der Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte wird ja mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten bzw. bei Voraussetzung noch mit dem Pendlerpauschale.
Wenn er aber jetzt nur an gewissen Tagen Vorlesungen hat und nicht "arbeitet" - wie ist dies dann zu handhaben.
Danke für die Hilfe
Manuela
Dies bedeutet das die Ausbildungsstätte sowie die Arbeitsstätte am gleichen Ort sind.
Der Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte wird ja mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten bzw. bei Voraussetzung noch mit dem Pendlerpauschale.
Wenn er aber jetzt nur an gewissen Tagen Vorlesungen hat und nicht "arbeitet" - wie ist dies dann zu handhaben.
Danke für die Hilfe
Manuela