19.11.2019, 17:09
Das ist in diesem Fall keine Umwandlung, es kann entweder ein Betrieb der Mitunternehmerschaft oder die Mitunternehmeranteile an der Mitunternehmerschaft in eine GmbH eingebracht werden nach Art. III UmgrStG. Wenn in diesem Akt auch eine Liegenschaft miteingebracht wird, dann fällt auch Grunderwerbsteuer an.