19.11.2019, 20:47
Wenn er dort praktisch bereits in einem "Dienstverhältnis" ist, so kann er die zusätzlichen Tage, an denen er dort einer steuerlich anerkannten Ausbildung nachgeht, zumeist auch nur im Wege der Pendlerpauschale bzw. des Pendlereuros für die Abgeltung der Fahrtkosten berücksichtigen lassen (also Pendlerpauschale als Werbungskosten für sämtliche Fahrten, die er in einem Kalendermonat dorthin unternimmt).